Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.05.1990 - 9 L 93/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4549
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.05.1990 - 9 L 93/89 (https://dejure.org/1990,4549)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.05.1990 - 9 L 93/89 (https://dejure.org/1990,4549)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 9 L 93/89 (https://dejure.org/1990,4549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1130 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.05.1990 - 9 L 93/89
    Denn beide Rechtsinstitute sind im öffentlichen Recht anerkannt (BVerwG, NJW 1989, 922 = NVwZ 1989, 453 L; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 9. Aufl. [19881, § 40 Rdnrn. 16 ff.), letztere Anspruchsgrundlage kommt auch dann in Betracht, wenn der Kl. zwar eine Verpflichtung der Bekl. erfüllt hat, dabei aber sein eigenes Geschäft zu besorgen glaubte (vgl. § 687 I BGB; vgl. dazu: Seiler, in: MünchKomm, 2. Aufl. [1986], § 687 Rdnr. 7).

    Das gilt nicht nur bei Hilfeleistung in besonderen Notlagen, sondern unter Umständen auch dann, wenn die zuständige Behörde nicht oder nicht mit der sachlich gebotenen Dringlichkeit tätig wird (BVerwG, NJW 1989, 922 = NVwZ 1989, 453 L).

    Im übrigen ist es - insbesondere bei öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag - grundsätzlich unschädlich, wenn der Geschäftsführer bei der Aufgabenerfüllung gleichzeitig eigene Interessen wahrnimmt; allerdings sind hinsichtlich der Führung eines "auch - fremden - Geschäfts" die Anforderungen für die Annahme eines "Fremdgeschäftsführungswillens" höher, dieser kann nicht ohne weiteres vermutet werden (Seiler, in: MünchKomm, § 677 Rdnrn. 8, 10 ff., 18; BVerwG, NJW 1989, 922 = NVwZ 1989, 453 L).

    Im vorliegenden Fall fällt aber entscheidend ins Gewicht, daß die Verstopfungen jeweils zu Überschwemmungen im Keller des Wohnhauses auf dem Grundstück des Kl. geführt hatten und daher zum Schutze seines Eigentums besonders dringlicher Abhilfe bedurften (vgl. hierzu BVerwG, NJW 1989, 922 = NVwZ 1989, 453 L); mit Rücksicht hierauf war der Kl. ausnahmsweise zu umgehendem Handeln berechtigt.

  • BGH, 07.03.1986 - V ZR 92/85

    Beeinträchtigung einer Abwasserleitung durch vom Nebengrundstück eingedrungene

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.05.1990 - 9 L 93/89
    Der Beurteilung des Rechtsstreits als öffentlich-rechtlich steht das Urteil des BGH vom 7.3.1986 (NJW 1986, 2640) nicht entgegen.
  • LG Saarbrücken, 19.05.2016 - 14 S 26/15

    Gemeindehaftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für Schadensbeseitigung durch

    Da die Nutzung des Grundstücksanschlusskanals durch die Anlieger auf Grund eines durch Satzung festgelegten Anschluss- und Benutzungszwanges erfolgt, stellt sich die Beseitigung von Beeinträchtigungen an Stelle der Klägerin als Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dar (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ 1991, 81; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 725).

    Denn unstreitig resultieren die hier in Rede stehenden Wurzeleinwüchse durch Bäume, die im Bereich des öffentlichen Straßenraumes gepflanzt sind, und auch deren Wurzeln sind im Straßenraum in die dort verlaufende Anschlussleitung vom Hauptkanal zu den jeweiligen Grundstücken eingedrungen (OVG Lüneburg, NVwZ 1991, 81).

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 9 LB 23/21

    Anschlusszwang; Dritter; Grundstücksanschluss; Kostenerstattung; Unterhaltung;

    Soweit das Verwaltungsgericht weiter ausführe, dass die allgemeine Aufgaben- und Verantwortungsabgrenzung überlagert sein könne durch eine von der Rechtsordnung vorgenommene anderweitige Pflichtenzuweisung, entspreche dies den Ausführungen in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. Mai 1990 (Az. 9 L 93/89).

    In einem solchen Fall darf der Grundstückseigentümer nicht mit den Kosten der Reparatur belastet werden (vgl. Senatsurteil vom 31.5.1990 - 9 L 93/89 - juris Rn. 6; Freese in: Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, a. a. O., § 8 Rn. 21).

  • BGH, 30.01.1997 - III ZB 110/96

    Rechtsweg für Ansprüche eines Krankenhausträgers gegen eine gesetzliche

    Da diese Regelungen jedoch auch im öffentlichen Recht Anwendung finden können (vgl. hierzu BSGE 67, 100, 101; BVerwGE 80, 170, 173; VGH Baden-Württemberg NJW 1977, 1843 f; OVG Lüneburg NVwZ 1991, 81; Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl., § 29 Rn. 9; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 4. Aufl., § 43, 1 c; Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 5), genügt der Hinweis auf die Vorschriften der §§ 677, 683 BGB nicht, um den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zu begründen; vielmehr bedarf es jeweils der Feststellung, ob die Geschäftsführung privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2006 - 4 L 259/05

    Zum Kostenerstattungsanspruch für die Reinigung eines Grundstücksanschlusses bei

    Ob die Grundstücksanschlussleitung Bestandteil der öffentlichen Einrichtung ist (vgl. dazu OVG Niedersachsen, Urt. v. 31. Mai 1990 - 9 L 93/89 -, NVwZ 1991, 81, 82), ist dabei nach der Regelung des § 8 Satz 2 KAG LSA unerheblich.

    Nimmt man an, dass den Grundstückseigentümer die Kostenlast für notwendige Unterhaltungsarbeiten am Grundstücksanschluss schon dann trifft, wenn sich die Arbeiten - ohne dass ein Sonderinteresse des Eigentümers erforderlich ist - aus der Zweckbestimmung der öffentlichen Abwasserbeseitigung, der Benutzung oder einer zurechenbaren Veranlassung durch den Grundstückseigentümer ergeben (so OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 143/96 -, zit. nach JURIS für einen allgemeinen Erstattungsanspruch; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17. März 2000 - 9 L 4271/99 -, NVwZ-RR 2000, 822; Urt. v. 31. Mai 1990 a.a.O.; vgl. weiter VGH Hessen, Urt. v. 17. Juli 1997 - 5 UE 3780/96 -, KStZ 1998, 179, 180; Rosenzweig/Freese, NKAG § 8 Rdnr. 22), kann ein Kostenersatzanspruch zwar ebenfalls entfallen, wenn diese Arbeiten auf einen der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zurechenbaren Umstand zurückzuführen sind.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - 1 L 82.10

    Beschwerde; Rechtsweg; privatrechtliche Streitigkeit; Eigentum; Abwehr- und

    Auch in den Fällen, in denen die Eigentumsstörung nicht oder nicht nur im Bereich des Privatgrundstücks, sondern im öffentlichen Straßenland erfolgt, sind Abwehr- und Beseitigungsansprüche im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1991 - V ZR 346/89 -, juris Rn. 8; s. a. BayObLG, Urteil vom 26. März 1968 - RReg 1a Z 77/67 -, juris Rn. 33; OLG Celle, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 U 78/04 -, juris Rn. 9; KG, Urteil vom 26. September 1989 - 9 U 4069/88 -, S. 9 des Entscheidungsabdrucks; a. A. OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Mai 1990 - 9 L 93/89 -, juris Rn. 2).
  • VG Oldenburg, 20.09.2007 - 2 A 16/05

    Verpflichtung der für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörde zur

    Weil die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag und der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch im öffentlichen Recht anerkannt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, juris, Rn. 13 und 23, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BVerwGE 80, 170 ff. = NJW 1989, 922 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Mai 1990 - 9 L 93/89 -, NVwZ 1991, 81 ; a.A. Ehlers in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Komm., 14. Ergänzungslieferung 2007, § 40 Rn. 544 hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag), darf das Gericht auch darüber entscheiden, ob ein Anspruch analog den §§ 80, 84 Abs. 1 Nds. SOG besteht (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Juni 1999 - 18 K 5731/97 -, NVwZ-RR 1999, 743 ).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2002 - 4 LB 850/01

    Anpassung; Aufwendungsersatz; Beitrag; Delegation; Gemeinde; Jugendhilfe;

    Da die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe grundsätzlich nach der gesetzlichen Kompetenzordnung - auch in Eilfällen - der jeweils zuständigen Behörde obliegt, besteht ein Anspruch auf Aufwendungsersatz in entsprechender Anwendung des § 683 BGB gegen einen Träger öffentlicher Verwaltung regelmäßig nur in Fällen einer Gefahr im Verzuge oder einer sonstigen Notzuständigkeit bzw. dann, wenn die zuständige Behörde nicht oder nicht mit der sachlich gebotenen Dringlichkeit tätig wird (vgl. Stelkens, Bonk, Sachs, VwVfG, Kommentar, aaO, § 54 RdNr. 53, 54; OVG Lüneburg, Urt. v. 31.5.1990, 9 L 93/89, NVwZ 1991 S. 81).
  • VG Cottbus, 11.01.2022 - 6 K 404/19
    Zu verneinen ist ein Sonderinteresse bzw. eine Erstattungsfähigkeit auch dann, wenn (Haus-/Grundstücks-)Anschlussleitungen durch Baumwurzeln aus dem der Straßenbaulast des Einrichtungsträgers unterliegenden (öffentlichen) Straßengrund oder von durch diesen unmittelbar neben vorhandenen Anschlüssen gepflanzten Bäumen zerstört bzw. beschädigt werden und deshalb wiederhergestellt werden müssen (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. vom 31.5.1990 - 9 L 93/90 -, NVwZ 1991 S. 81, 82; Urt. vom 11.4.1996 - 22 A 3106/94 -, NWVBl. 1996 S. 489; Hessischer VGH, Urt. vom 7.7.1997 - 5 UE 3780/96 -, KStZ 1998 S. 179f.; Beschl. vom 12.10.2020 - 5 A 3073/19 -, juris; OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. vom 11.4.1996 - 22 A 3106/94 -, NWVBl. 1996 S. 489; VG Düsseldorf, Urt. vom 25.2.2015 - 5 K 7702/14 -, juris, Rn. 97 ff.; VG Halle, Urt. vom 18.2.2004, a.a.O., Rn. 24 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 140/97

    Erstattung der Kosten für die Verlegung von Grundstücksanschlussleitungen;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht